{"id":628,"date":"2018-03-28T22:27:31","date_gmt":"2018-03-28T20:27:31","guid":{"rendered":"https:\/\/agt.624.mytemp.website\/wpckh\/?p=628"},"modified":"2018-03-28T22:27:31","modified_gmt":"2018-03-28T20:27:31","slug":"publikation-das-volk-sitzt-zu-gericht-online","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.zeit-geschichte.com\/wpckh\/2018\/03\/28\/publikation-das-volk-sitzt-zu-gericht-online\/","title":{"rendered":"Publikation &#8222;Das Volk sitzt zu Gericht&#8220; online"},"content":{"rendered":"<h1><span style=\"color: #800000;\"><span class=\"txgr\">Claudia Kuretsidis-Haider,\u00a0<\/span><span class=\"uesuper\">&#8222;Das Volk sitzt zu Gericht&#8220;.\u00a0<\/span><\/span><span class=\"txmifett\"><span style=\"color: #800000;\">\u00d6sterreichische Justiz und NS-Verbrechen am Beispiel der Engerau-Prozesse 1945-1954<br \/>\n<\/span><\/span><\/h1>\n<p><span class=\"txmi\">StudienVerlag Innsbruck-Wien-Bozen 2006, 496 Seiten, \u20ac 59.90<br \/>\n<\/span><span class=\"txgr\">Reihe: \u00d6sterreichische Justizgeschichte, Band 2<\/span><\/p>\n<h3><span style=\"color: #800000;\"><strong>Download:<br \/>\n<\/strong><strong><a style=\"color: #800000;\" href=\"https:\/\/fedora.e-book.fwf.ac.at\/fedora\/get\/o:53\/bdef:Content\/download\">https:\/\/fedora.e-book.fwf.ac.at\/fedora\/get\/o:53\/bdef:Content\/download<\/a><\/strong><\/span><\/h3>\n<p class=\"txmifett\">\n<p><strong><em>Zum Buch:<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Mit einer Anzeige des 40-j\u00e4hrigen Fleischhauers und Selchers Rudolf Kronberger aus dem 3. Wiener Gemeindebezirk begannen im Mai 1945 die umfangreichsten und am l\u00e4ngsten andauernden gerichtlichen Ermittlungen wegen NS-Verbrechen in der unmittelbaren Nachkriegsgeschichte \u00d6sterreichs. Sie zogen zwischen 1945 und 1954 zahlreiche Prozesse in Wien nach sich, sechs davon erhielten die Bezeichnung <span class=\"txmifett\">&#8222;Engerau-Prozesse&#8220;<\/span>.<\/p>\n<p class=\"txmi\"><strong><span style=\"color: #800000;\">Der &#8222;S\u00fcdostwall&#8220; und die ungarisch-j\u00fcdischen Zwangsarbeiter 1944\/45\u00a0<\/span><\/strong><\/p>\n<p class=\"txmi\">Die Tatsache, dass \u00f6sterreichische Gerichte Verbrechen an ungarischen Juden, die beim &#8222;S\u00fcdostwall&#8220;-Bau auf dem Gebiet der ehemaligen Ostmark Zwangsarbeit leisten mussten, nach 1945 nach \u00f6sterreichischen Gesetzen ahndeten, war \u00fcber Jahre hinweg ein Forschungsdesiderat und ist international nach wie vor weitgehend unbekannt. Neben den Engerau-Prozessen fanden in Wien, Graz und Linz eine Reihe weiterer &#8222;S\u00fcdostwallverfahren&#8220; statt, wie beispielsweise wegen eines Massakers an ungarischen Juden im burgenl\u00e4ndischen <span class=\"txmifett\">Rechnitz<\/span>, wegen der Ermordung von ungarischen Juden in <span class=\"txmifett\">Deutsch-Sch\u00fctzen<\/span>, sowie Prozesse wegen Verbrechen beim &#8222;S\u00fcdostwall&#8220;-Bau im burgenl\u00e4ndischen <span class=\"txmifett\">Strem<\/span>. Neben Verbrechen an der \u00f6sterreichischen Zivilbev\u00f6lkerung zu Kriegsende und Verbrechen bei der R\u00e4umung von Justizanstalten z\u00e4hlen die Morde beim &#8222;S\u00fcdostwall&#8220;-Bau zu den so genannten &#8222;Endphaseverbrechen&#8220;, die in \u00d6sterreich h\u00e4ufig Gegenstand von Verfahren waren.<br \/>\nDiese wurden von den \u2013 seitens der Provisorischen \u00f6sterreichischen Regierung bereits im Mai 1945 installierten \u2013 <span class=\"txmifett\">Volksgerichten<\/span> auf der Grundlage eigens daf\u00fcr verabschiedeter Gesetze durchgef\u00fchrt.<br \/>\nAuf der Grundlage der\u00a0Forschungst\u00e4tigkeit der Zentralen \u00f6sterreichischen Forschungsstelle Nachkriegsjustiz war\u00a0es m\u00f6glich, eine umfangreiche Arbeit \u00fcber die T\u00e4tigkeit der \u00f6sterreichischen Volksgerichtsbarkeit anhand eines Fallbeispiels \u2013 n\u00e4mlich eines Prozesskomplexes betreffend die Ahndung von Verbrechen an ungarisch-j\u00fcdischen Zwangsarbeitern \u2013 vorzulegen. Herangezogen wurden daf\u00fcr die &#8222;<span class=\"txmifett\">sechs Engerau-Prozesse<\/span>&#8220; wegen der Verbrechen, die von SA-M\u00e4nnern und &#8222;Politischen Leitern&#8220; an ungarischen Juden im Zuge des &#8222;S\u00fcdostwall&#8220;-Baues im Grenzort Engerau \/ Petr\u017ealka (bei Pressburg \/ Bratislava) und w\u00e4hrend des zu Kriegsende erfolgten Evakuierungsmarsches nach Deutsch-Altenburg sowie des anschlie\u00dfenden Schiffstransportes nach Mauthausen ver\u00fcbt worden waren, sowie einige damit in unmittelbarem Zusammenhang stehende Verfahren. Diese Prozesse fanden zwischen August 1945 und Juli 1954 vor dem Volksgericht Wien statt.<\/p>\n<p class=\"txmi\">Ziel dieser rechts- und zeitgeschichtlichen Untersuchung war die\u00a0Analyse der praktischen T\u00e4tigkeit des Volksgerichts Wien auf der Grundlage der <span class=\"txmifett\">\u00fcber 8.000 Seiten umfassenden Gerichtsakten<\/span> in der Strafsache Engerau, die sich \u00fcber fast den gesamten Zeitraum des Bestehens der \u00f6sterreichischen Volkgerichtsbarkeit erstreckte. Die sechs Engerau-Prozesse wurden gegen 21 Angeklagte gef\u00fchrt; neun von ihnen wurden zum Tode verurteilt und hingerichtet \u2013 das war jedes f\u00fcnfte der verh\u00e4ngten und jedes dritte der vollzogenen Todesurteile.<\/p>\n<p><strong><span class=\"txmifett\" style=\"color: #800000;\">Verfahrensanalyse 1945\u20131954<\/span><\/strong><\/p>\n<p class=\"txmi\">Da der Quellenwert eines Gerichtsaktes nicht nur in der Anklageschrift, dem Hauptverhandlungsprotokoll und dem Urteil begr\u00fcndet ist, wird f\u00fcr alle Prozesse dem Gang des Verfahrens gefolgt. Intention dieser Vorgangsweise war es, die Ermittlungst\u00e4tigkeit der Sicherheitsbeh\u00f6rden und der Staatsanwaltschaft zu dokumentieren, \u00c4nderungen im Erkenntnisinteresse des Gerichts im Laufe des Vorverfahrens aufzuzeigen, Aussagen von ZeugInnen jenen der Beschuldigten gegen\u00fcber zu stellen, zu vergleichen, welche im Vorverfahren hervorgekommenen vermutlichen Tatbest\u00e4nde f\u00fcr anklagreif erachtet wurden, Anklageschrift und Urteilsbegr\u00fcndung einem Vergleich zu unterziehen, die Hauptverhandlungsprotokolle hinsichtlich strafprozessrechtlicher Fragestellungen und Auseinandersetzungen zu untersuchen und schlie\u00dflich den Vollzug des gef\u00e4llten Urteils zu beleuchten. Auf der Grundlage der staatsanwaltschaftlichen Tageb\u00fccher war es in manchen F\u00e4llen m\u00f6glich, Entscheidungsprozesse innerhalb der Staatsanwaltschaft zu rekonstruieren, die aus den Gerichtsakten nicht hervorgehen.<\/p>\n<p class=\"txmi\">Der <span class=\"txmifett\">1. Engerau-Prozess von 14. bis 17. August 1945\u00a0<\/span>gegen vier Angeh\u00f6rige der SA-Lagerwache von Engerau war die erste Hauptverhandlung vor einem \u00f6sterreichischen Volksgericht und zog eine dementsprechend gro\u00dfe \u00f6ffentliche Aufmerksamkeit nach sich. Hier konnte daher aufgrund der umfassenden Zeitungsberichterstattung ein anschauliches Bild des Prozessverlaufes nachgezeichnet werden. Generell war die Frage des Umgangs mit NS-Verbrechen nicht nur in \u00d6sterreich zu dieser Zeit ein \u00f6ffentlich viel diskutiertes Thema, was eine historische Kontextualisierung m\u00f6glich macht. In diesem Zusammenhang ist auch der <span class=\"txmifett\">zweite Engerau-Prozess von 12. bis 15. November 1945<\/span> gegen weitere f\u00fcnf Bewachungsorgane zu sehen, der quasi als Fortsetzung des ersten Prozesses gef\u00fchrt wurde, allerdings vor dem Hintergrund des bereits eingespielten Alltags der Volksgerichtsprozesse.<br \/>\nDer <span class=\"txmifett\">3. Engerau-Prozess von 16. Oktober bis 4. November 1946<\/span> war das gr\u00f6\u00dfte Verfahren in der Strafsache Engerau und fiel in die Zeit des H\u00f6hepunkts der Volksgerichtsbarkeit in \u00d6sterreich. In dieser Zeit fanden die wichtigsten, gr\u00f6\u00dften und spektakul\u00e4rsten Prozesse statt. Aufgrund der gro\u00dfen Anzahl von Beschuldigten \u2013 unter den zehn Angeklagten befanden sich der f\u00fcr die Schanzarbeiten zust\u00e4ndige Unterabschnittsleiter und sein Stellvertreter sowie die beiden SA-Lagerkommandanten \u2013 und des mit elf B\u00e4nden gro\u00dfen Umfangs an Aktenmaterial konnte das Vorverfahren lediglich hinsichtlich der Ermittlungsgegenst\u00e4nde untersucht werden. Dessen Verlauf w\u00e4re auch nicht mehr rekonstruierbar gewesen, da gro\u00dfe Teile des Aktes in Versto\u00df geraten sind, und offenbar nur mehr die wichtigsten Dokumente wieder hergestellt bzw. neu angelegt wurden.<br \/>\nNach dem Ende des 3. Engerau-Verfahrens bem\u00fchte sich die Staatsanwaltschaft Wien vergeblich, weiteren mutma\u00dflichen Hauptverantwortlichen f\u00fcr die Verbrechen in Engerau den Prozess zu machen. Der \u2013 trotz nie durchgef\u00fchrter Hauptverhandlung \u2013 als <span class=\"txmifett\">&#8222;4. Engerau-Prozess&#8220;<\/span> bezeichnete Gerichtsakt ist neben dem 3. Engerau-Prozess der von der Seitenzahl umfangreichste. Er besteht aus zahlreichen Ermittlungsverfahren, die im Laufe der Zeit ausgeschieden, in anderen Verfahren einbezogen bzw. wieder r\u00fcckeinbezogen worden sind. Zudem befinden sich im Akt eine Unzahl von Abschriften der vorangegangenen Untersuchungen in der Strafsache &#8222;Engerau&#8220;. Der Zustand dieses Gerichtsaktes spiegelt quasi den Zustand der \u00f6sterreichischen Volksgerichtsbarkeit zu dieser Zeit wieder, die gepr\u00e4gt war vom Bestreben, die justizielle Ahndung von NS-Verbrechen endlich abzuschlie\u00dfen, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Wiedereingliederung ehemaliger NationalsozialistInnen in die Gesellschaft und dem Buhlen um ihre W\u00e4hlerstimmen \u2013 einschlie\u00dflich derjenigen der ehemaligen &#8222;Illegalen&#8220;.<br \/>\n1953\/54 gelang noch die Verhaftung zweier weiterer tatverd\u00e4chtiger SA-M\u00e4nner, die schlie\u00dflich im <span class=\"txmifett\">5. und 6. Engerau-Prozess<\/span>, am<span class=\"txmifett\"> 12. und 13. April 1954 <\/span>bzw. zwischen<span class=\"txmifett\">26. und 29. Juli 1954<\/span>, vor dem Richter standen. Sie bildeten gleichsam den Schlusspunkt der \u00f6sterreichischen Volksgerichtsbarkeit, die nach dem Abzug der Alliierten im Dezember 1955 abgeschafft wurde.<br \/>\nMit dem Ende des 6. Engerau-Prozesses fanden die Ermittlungen in der Strafsache Engerau aber noch nicht ihr Ende. Vor allem in den Akten des &#8222;4. Engerau-Prozesses&#8220; liegen zahlreiche Dokumente aus den Jahren nach 1955, als die Volksgerichtsbarkeit bereits in die ordentliche Gerichtsbarkeit \u00fcbergeleitet worden war.<br \/>\nNeben den seitens der Justiz so bezeichneten Engerau-Prozessen gab es auch noch einige weitere Verfahren, die \u2013 u.a. \u2013 Verbrechen im Lager Engerau zum Gegenstand hatten, aber gro\u00dfteils auf die Hauptprozesse keinen Bezug nahmen.<\/p>\n<p><strong><span class=\"txmifett\" style=\"color: #800000;\">Vom Umgang mit Gerichtsakten<\/span><\/strong><\/p>\n<p class=\"txmi\">Neben dem Verlauf der Engerau-Prozesse im Jahrzehnt der intensivsten Ahndung von NS-Verbrechen in \u00d6sterreich, n\u00e4mlich bis 1955, diskutiert die Publikation auch Fragen der <span class=\"txmifett\">Methodik bei der wissenschaftlichen Arbeit mit Gerichtsakten,<\/span> des historischen Hintergrundes des Lagers Engerau sowie des Umgangs der \u00f6sterreichischen Justiz mit den NS-Verbrechen und ihre <span class=\"txmifett\">gesetzlichen Grundlagen<\/span>.<\/p>\n<p><span class=\"txmifett\"><strong><span style=\"color: #800000;\">Opfer, T\u00e4ter, Richter<\/span><\/strong><br \/>\n<\/span><br \/>\nIn einem weiteren Abschnitt der Arbeit werden <span class=\"txmifett\">die &#8222;Akteure&#8220; der Engerau-Prozesse<\/span> einer n\u00e4heren Betrachtung unterzogen und anhand von Biografien ausgew\u00e4hlter in die Verfahren involvierter Richter, Staatsanw\u00e4lte und Rechtsanw\u00e4lte eine Milieustudie versucht.<br \/>\nAufgrund der im Zuge der Vernehmungen durch den Untersuchungsrichter und in der Hauptverhandlung erhobenen &#8222;Generalien&#8220; der Beschuldigten war mit Hilfe der Volksgerichtsakten eine Analyse der Sozialstruktur der T\u00e4ter m\u00f6glich.<br \/>\nDie <span class=\"txmifett\">Opfer<\/span> waren in den Engerau-Prozessen, wie auch in anderen Volksgerichtsprozessen, zum \u00fcberwiegenden Teil nur &#8222;stumme Zeugen&#8220;. \u00dcber die Toten gibt der Gerichtsakt \u2013 wenn \u00fcberhaupt \u2013 nur in Form von Exhumierungslisten, Sachverst\u00e4ndigengutachten und Berichten \u00fcber die Leichenbeschau Auskunft, die \u00dcberlebenden wurden nur in Ausnahmef\u00e4llen vor Gericht als Zeugen geladen. Die Geschichte der Engerau-Prozesse ist somit fast ausschlie\u00dflich eine solche aus der Sicht der T\u00e4ter. Dennoch sind die Volksgerichtsakten zur Erforschung der Geschichte der Opfer eine wichtige Quelle, weil sie erste Ansatzpunkte \u00fcber deren Biografie liefern k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die Engerau-Prozesse waren Prozesse, bei denen von M\u00e4nnern an M\u00e4nnern begangene Verbrechen von Gerichten, die sich zum \u00fcberwiegenden Teil aus M\u00e4nnern zusammensetzten, geahndet wurden (es gab allerdings Sch\u00f6ffinnen; Richter, Staatsanw\u00e4lte und Verteidiger waren hingegen m\u00e4nnlichen Geschlechts). Justiz war zur Zeit der Engerau-Prozesse fast ausschlie\u00dflich &#8222;m\u00e4nnlich&#8220;. Der <span class=\"txmifett\">Gender-Aspekt <\/span>spielte dennoch un\u00fcbersehbar eine Rolle, wenn Frauen als Zeuginnen vor Gericht auftraten, oder wenn es um ihre Rolle als Gattinnen (denen das Gericht den &#8222;Ern\u00e4hrer&#8220; nehmen wollte), als M\u00fctter, T\u00f6chter, oder als Untergebene ging.<\/p>\n<p><strong><span class=\"txmifett\" style=\"color: #800000;\">In der \u00d6ffentlichkeit zu wenig bekannt<\/span><\/strong><\/p>\n<p class=\"txmi\">Die Engerau-Prozesse stellten den gr\u00f6\u00dften und l\u00e4ngsten Prozesskomplex der Geschichte der \u00f6sterreichischen Volksgerichtsbarkeit dar. Deshalb war\u00a0die Frage naheliegend, ob und in welchem Ausma\u00df diese Prozesse eine <span class=\"txmifett\">Wirkung auf die \u00d6ffentlichkeit<\/span> ausstrahlten. Diese Fragestellung wurde anhand der Zeitungsberichterstattung \u00fcber die Prozesse und deren Niederschlag in der historiografischen Literatur diskutiert.<br \/>\nHauptanliegen der Arbeit war\u00a0es, einen Beitrag zur j\u00fcngeren \u00f6sterreichischen Justizgeschichte zu leisten, die die T\u00e4tigkeit der \u00f6sterreichischen Volksgerichte zur Ahndung von nationalsozialistischen Verbrechen bislang nicht ausreichend gew\u00fcrdigt hatte.<\/p>\n<h2 class=\"txmi\">\n<strong><span class=\"ue\" style=\"color: #800000;\">Das Buch ist den Tausenden namentlich bekannten und unbekannten ungarischen Juden und J\u00fcdinnen, die zu Kriegsende in \u00d6sterreich ihr Leben lassen mussten, gewidmet, die Opfer der NS-Herrschaft in ihrer letzten Phase wurde.<\/span><\/strong><\/h2>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Claudia Kuretsidis-Haider,\u00a0&#8222;Das Volk sitzt zu Gericht&#8220;.\u00a0\u00d6sterreichische Justiz und NS-Verbrechen am Beispiel der Engerau-Prozesse 1945-1954 StudienVerlag Innsbruck-Wien-Bozen 2006, 496 Seiten, \u20ac 59.90 Reihe: \u00d6sterreichische Justizgeschichte, Band 2 Download: https:\/\/fedora.e-book.fwf.ac.at\/fedora\/get\/o:53\/bdef:Content\/download Zum Buch: Mit einer Anzeige des 40-j\u00e4hrigen Fleischhauers und Selchers Rudolf Kronberger aus dem 3. 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